Stadtverwaltung soll in Schriftstücken auf Nicht-Diskriminierung achten

Fraktion stellt Antrag zu geschlechtersensibler Sprache

Mit einem Antrag zur geschlechtersensiblen Sprache in der Meckenheimer Stadtverwaltung folgt die Fraktion ihrer Ankündigung aus dem März. In der Stadtratssitzung am 30. Juni möchten wir die Verwaltung damit beauftragen, alle Texte so zu formulieren, dass Frauen und non-binäre Personen auch sprachlich berücksichtigt werden und somit die Diversität der Geschlechter zu beachten.

Dass der Antrag nicht – wie angekündigt – bereits für die Sitzung am 5. Mai gestellt wurde, hängt vor allem damit zusammen, dass wir den anderen Fraktionen im Stadtrat ausreichend Zeit zur Beratung des Antrags einräumen möchten. „Ein aus unserer Sicht so wesentliches Thema sollte ausführlich diskutiert werden. Wir denken, dass wir mit unserer Argumentation auch skeptische Menschen von der Wichtigkeit des Themas überzeugen können, wenn diese Zeit hatten, sich intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen“, so unser Ratsmitglied Tobias Pötzsch, Initiator des Antrags.

„Sprache ist kein neutrales Kommunikationsmittel, sondern spiegelt und beeinflusst auch die Wahrnehmung und das gesellschaftliche Handeln“, erklären wir im Begründungstext des Antrags. Deshalb möchten wir alle Texte der Stadtverwaltung zum positiven Vorbild machen und eine Sprache verwenden lassen, die alle Geschlechtsidentitäten einschließt.

Dabei geben wir in unserem Antrag keine verbindliche Gender-Methode vor, sondern wünschen sich Geschlechtersensibilität in allen Formulierungen. Dies könnte, wie wir beschreiben, mit neutralen Formulierungen mit Hilfe von Partizipien („Mitarbeitende“), Relativsätzen (Menschen, die …“) und Umschreibungen oder durch die Verwendung des Gender-Doppelpunkts („Bürger:innen“) erreicht werden.

Wir erklären, dass es mit einer Anpassung der Schreibweise einfach ist, Diskriminierungen von Frauen und Menschen, die sich nicht in das weibliche oder männliche Geschlecht einordnen, abzubauen. Neue Textprodukte sollen direkt gendersensibel verfasst und ältere Dokumente und Veröffentlichungen nach und nach überarbeitet werden.

Auch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2017 und die 2018er Änderung des deutschen Personenstandsregisters waren erste Verbesserungen in diesem Bereich, an die wir nun anknüpfen möchten. Die Veränderungen durch den Antrag sollen Ausgrenzungen vermeiden und die gesellschaftliche Vielfalt wertschätzen.

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