Antrag zu geschlechtersensibler Sprache in der Verwaltung eingereicht

Für die Sitzung des Stadtrates am 30. Juni 2021 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt, dass die Stadtverwaltung künftig geschlechtersensible Formulierungen verwenden soll. Diversität, Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit sind für uns wichtige Themen, die sich auch im Sprachgebrauch widerspiegeln. Deshalb beantragen wir, dass die Stadtverwaltung als Vorbild vorangeht und nach und nach in allen Texten geschlechtersensible Formulierungen verwendet.

Wie bereits berichtet, möchten wir mit den anderen Fraktionen auch im Vorfeld in den Austausch kommen und stehen für Gespräche zur Verfügung.

Hier unser Antragstext:

Der Rat der Stadt Meckenheim möge beschließen:

Die Stadtverwaltung soll in allen Schriftstücken und in der Öffentlichkeitsarbeit gendersensible Formulierungen verwenden. Die Verwaltung wird daher beauftragt:

  1. in künftigen Textprodukten stets gendersensibel zu formulieren und
  2. in bereits bestehenden Texten (z.B. Satzungen, Ordnungen, Texten auf der Homepage, Formularen) sukzessive gendersensible Formulierungen zu ergänzen.
  3. in allen bestehenden und neu herauszugebenden Formularen auch die Auswahlmöglichkeit des Geschlechtseintrags „divers“ zu ermöglichen.
  4. Dem Rat in der ersten Sitzung des Jahres 2022 einen Sachstand zur Umsetzung vorzulegen.

Begründung:

Sprache ist kein neutrales Kommunikationsmittel, sondern spiegelt und beeinflusst auch die Wahrnehmung und das gesellschaftliche Handeln. Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache dient der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen, Männern und allen Menschen mit nicht-binären Geschlechtsidentitäten.

Die Verwendung des generischen Maskulinums kann nachweislich – auch mit einem Verweis auf die Nutzung aufgrund besserer Lesbarkeit – zu Effekten der Diskriminierung führen. Frauen und Menschen abseits dieser binären Einordnung können zwar mitgemeint sein, bleiben im Kontext sowie in der Vorstellungskraft der Lesenden aber unsichtbar. Im Sinne des in Art. 3 Abs. 2 GG formulierten Diskriminierungsverbots besteht insbesondere für Politik und öffentliche Verwaltung der Auftrag, Diskriminierungen zu vermeiden. Eine sensible Sprache ist dabei ein Ansatzpunkt, um Ausgrenzungen zu minimieren und gesellschaftliche Vielfalt zu wertschätzen.

Die Stadtverwaltung kann und muss aus unserer Sicht durch die Nutzung genderinklusiver Formulierungen in allen Texten dazu beitragen und als öffentliche Stelle mit gutem Vorbild vorangehen. Die Umstellung der Verwaltungssprache kann dabei schrittweise erfolgen, in dem alle neuen Textprodukte gendersensibel verfasst und alle bereits existierenden nach und nach angepasst werden. Zahlreiche kostenfrei verfügbare Handreichungen können dabei als Hilfe verwendet werden.

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder in das männliche, noch das weibliche Geschlecht einordnen. Seit Ende 2018 gibt es auch im deutschen Personenstandsregister neben den binären Geschlechtskategorien die dritte Geschlechtsoption „divers“. Auch diese Änderung im Personenstandswesen zeigt das Ziel auf, die Sprache möglichst diskriminierungsfrei anzupassen.

In den Texten der Stadtverwaltung wird zumeist nicht gegendert. Geschlechtersensible sprachliche Möglichkeiten bestehen in der Verwendung von genderneutralen Formulierungen (bspw. über Partizip-Begriffe, Relativsätze und Umschreibungen) oder des sogenannten Gender-Doppelpunkts (bspw. „Mitarbeiter:innen“, „Bürger:innen“). Die Anwendung einer genderinklusiven Sprache schadet niemandem, fördert die Integration aller Personen unabhängig vom Geschlecht und beugt verbalen Ausgrenzungen vor. Empfohlen wird eine Mischung aus genderneutralen und mit dem Doppelpunkt gegenderten Formulierungen. So können sprachliche Barrieren verringert und zugleich die Vielfalt der Geschlechter im notwendigen Umfang sichtbar gemacht werden.

Mit dem Antrag möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gesellschaftliche Vielfalt in Meckenheim wertschätzen und Ausgrenzungen auch in der Verwaltungssprache vermeiden. Der Beschluss des Rates über die Nutzung einer genderinklusiven Sprache steht als positives Signal für Offenheit in der Meckenheimer Kommunalpolitik und Stadtverwaltung.

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