Antworten zum Fragenkatalog

Die Verwaltung hat die Antworten zu unseren Fragen im Haupt- und Finanzausschuss vom 11.08.2021 inzwischen vorgelegt. Die Antworten auf unsere Fragen veröffentlichen wir hier und werden diese für unsere weitere Arbeit nutzen. Die Antworten auf die Fragen der anderen Fraktionen finden sich im Ratsinformationssystem.

Fragenkatalog zum Hochwassergeschehen – Antworten der Stadtverwaltung

Chronologie

F: Hat die Stadt schon vorab konkretere Warnhinweise bekommen, die über die den normalen Wetterbericht hinausgingen?

A: Hinweise vom Deutschen Wetterdienst werden über die Leitstelle des Kreises an die Kommunen verteilt. Am 12.07.2021 gab es einen Hinweis auf örtlich begrenzten, langanhaltenden Dauerregen/Unwetter an die Stadt Meckenheim.

F: Sind Vorbereitungen bzw. Vorkehrungen seitens der Stadt erfolgt, nachdem bereits seit dem 12.07.2021 vor Starkregen und Überflutungen gewarnt wurde?

A: Bereits ab dem 13.07.2021 wurden aufgrund der Wettervorhersagen erste Vorsorgemaßnahmen getroffen. Hierzu wurden im gesamten Stadtgebiet die Straßenabläufe und Entwässerungsrinnen kontrolliert und im Bedarfsfall einer Reinigung unterzogen. Diese Aufgabe obliegt dem Erftverband, aber die Stadtverwaltung hat aufgrund der benannten Wettervorhersage sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit bei Starkregenereignissen gemeinsam mit dem Erftverband die Kontrolle der Einläufe vorgenommen. Die Funktionalität des Systems konnte zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der bisherigen Berechnungen bestätigt werden.

F: Im HFA vom 23.06.2021 wurde die mögliche Gefahrenlage durch Hochwasser angesprochen und von der Verwaltung auf bereitliegende Sandsäcke u.a. für das Feuerwehrgerätehaus hingewiesen. Wurden diese Sandsäcke rechtzeitig ausgegeben?

A: Am 14.07.2021 wurden vorsorglich Paletten mit Sandsäcken durch den Baubetriebshof zu den Feuerwehrgerätehäusern gebracht, dort standen auch Kontingente für Bürger*innen zur Verfügung.

F: Existieren genügend Sandsäcke für die Infrastruktur der Stadt und evtl. auch, um Privathaushalte zu schützen? Falls ja, warum ist die Ausgabe nicht erfolgt?

A: Das vorhandene Kontingent an Sandsäcken (ca. 1.700 Stück) ist nicht ausreichend, um die gesamte städtische Infrastruktur zu schützen. Die zur Feuerwehr verbrachten Sandsäcke standen am 14.07.2021 ab 15.30 Uhr zur Abholung (auch durch Privathaushalte) bereit. Die Aufstockung des Kontingentes an Sandsäcken ist geplant.

F: Wann erfolgten welche Alarmierungen der Bevölkerung? Und wann konkret ist zum ersten Mal in den verschiedenen Ortsteilen der Katastrophenfall per Sirene ausgelöst worden?

A: Die Alarmierung über das Sirenennetz wird von der Leitstelle des Kreises ausgelöst. Mit dem Sirenensignal um 23.45 Uhr wurde auf den Katastrophenfall hingewiesen. Das Signal warnt und fordert die Bürger*innen auf, sich über die Medien (Radiosender) über die aktuelle Situation zu informieren. Eine Information über das Radio ist in diesem konkreten Fall nicht erfolgt.

F: Sind neben den Sirenen kreisunabhängige Maßnahmen ergriffen worden und wann?

A: Die Feuerwehr hatte bereits um 15 Uhr ihre Leitstelle im Feuerwehrgerätehaus in Meckenheim besetzt, um von dort aus die Lage im Stadtgebiet abzuarbeiten. Das gesamte Einsatzgeschehen wurde von dort aus vom Einsatzstab der Feuerwehr Meckenheim koordiniert.

Zur Absprache und für Entscheidungen über logistische und Unterstützungsmaßnahmen (Evakuierung, Sperrungen, Transporte von hilflosen Personen etc.) und als Verbindung zur Verwaltung (andere Dienststellen wie z. B. der Baubetriebshof) waren der Erste Beigeordnete und das Ordnungsamt vor Ort.

F: Wann wurde der SAE einberufen? Wer gehört in diesem Fall dem SAE an?

A: Der SAE wurde erstmalig am 15.07.2021 für 11 Uhr einberufen.

Teilnehmer*innen sind Vertreter*innen des Verwaltungsvorstandes, Stst 01, FB 32, FB 40; FB 65, FB 66, FB 67, Feuerwehr. Aufgrund der Wettervorhersagen hat am 14.07.2021 mittags bereits eine erste Lagebesprechung in der Verwaltung stattgefunden.

F: Gibt es Notfallpläne für verschiedene Szenarien und kamen diese in der Lage zur Anwendung?

A: In der Verwaltung existieren Alarmierungs- und Notfallpläne für verschiedene Szenarien, die während der Dienstzeiten im FB 32 auflaufen und außerhalb der Dienstzeiten in der allgemeinen Rufbereitschaft. In diesem Schadensfall hat der Erste Beigeordnete die administrative Einsatzleitung übernommen. Bei der Freiwilligen Feuerwehr existiert darüber hinaus eine Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO), nach der die Kräfte der Wehr alarmiert und koordiniert werden.

In Kenntnis der aktuellen Ereignisse und im Rahmen der Nachbereitung des Hochwasserereignisses werden diese Notfallpläne überarbeitet und aktualisiert.

F: Gab es in der Vergangenheit Übungen des SAE, um sich auf solche Situationen vorzubereiten und wenn ja, fanden diese zusammen mit der Feuerwehr statt, um Aufgaben und Schnittstellen zu definieren und zu üben?

A: Die Arbeit des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) hat sich in der Vergangenheit bewährt, war zielgerichtet und effektiv. Dies hat sich insbesondere in den fast 1 ½ Jahren zur Bewältigung der Corona-Lage gezeigt.

Die Einsatzlagen für den SAE sind aber unterschiedlich und daher wäre die Feuerwehr dann einzubeziehen, wenn es um die Bearbeitung von in ihrem Aufgabengebiet und Zuständigkeit fallende Lagen geht.

Die SAE-Arbeit konnte sich in der Corona-Pandemie bewähren. Zusätzliche Übungen zusammen mit der Feuerwehr für einen Katastrophenfall wie diesen haben seit Einrichtung des SAE nicht stattgefunden. Das Hochwasserereignis wird zum Anlass genommen, die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Feuerwehr zu optimieren.

F: Wo sind welche Notstromaggregate in der Stadt verfügbar? Im Haushalt 2019/20 waren 77.000 € für ein Notstromaggregat für das Gerätehaus in der Altstadt eingestellt. Wurde dieses beschafft und war dieses einsatzbereit?

A: Der Baubetriebshof verfügt über drei handelsübliche Notstromaggregate, auch die Stadtwerke haben entsprechende Einrichtungen zur Notstromversorgung zur Aufrechterhaltung des Betriebs. Das Notstromaggregat für das Feuerwehrgerätehaus stand zum Schadenszeitpunkt noch nicht zur Verfügung, weil technische Abstimmungen für die Installation noch nicht abgeschlossen waren.

Zwischenzeitlich sind diese erfolgt und eine Auftragsvergabe ist für Herbst 2021 in Vorbereitung. Der Aufstellort des Aggregates muss vor dem Hintergrund der jetzt gemachten Erfahrungen nochmals angepasst werden.

Feuerwehr

F: Wie war das Einsatzgeschehen der Freiwilligen Feuerwehr über den 15.07.2021 hinaus? Wurden die Einheiten zu übergeordneter Hilfe angeboten und nicht abgerufen?

A: Vor allem am 16.07.2021 gab es noch einige örtliche Einsätze, die auf das Hochwasser zurückzuführen waren. Die Feuerwehr war daher vor allem vor Ort gebunden. Der Kreisleitstelle ist aber die Bereitschaft zur überörtlichen Hilfe übermittelt worden.

So erfolgte eine Alarmierung zur Sicherstellung des Grundschutzes in Swisttal am 19.07.2021. Anderweitige überörtliche Anforderungen durch den Rhein-Sieg-Kreis sind nicht erfolgt.

F: Inwieweit wurden die Feuerwehrleute über die Entwicklung des Einsatzgeschehens informiert?

A: In der konkreten Einsatzsituation erhalten die einzelnen Abschnitte, und damit auch die dort eingesetzten Einsatzkräfte, die Informationen, die sie für die konkrete Einsatzsituation benötigen.

F: Im Laufe der Geschehnisse wurde ein Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Lüftelberg abgestellt. Warum wurde auf den Einsatz eines eingespielten Teams verzichtet?

A: Der in der Fragestellung geschilderte Sachverhalt ist der Einsatzleitung nicht bekannt.

F: Wie wurde die Verpflegung bzw. Versorgung der Einsatzkräfte der Feuerwehr am 14. und 15.7.2021 und den Folgetagen sichergestellt?

A: Die Versorgung der Feuerwehrleute und der Mitarbeiter*innen des Baubetriebshofes erfolgte in Eigenregie. Dankenswerterweise engagierten sich vor allem auch die Anwohner*innen und freiwilligen Helfer*innen.

Grundsätzlich wird eine Versorgung der Einsatzkräfte durch die Anforderung von Hilfsdiensten sichergestellt (Malteser). Diese waren in der konkreten Situation leider nicht erreichbar.

Altendorf/Ersdorf

F: Wann wurden zuletzt die Durchlässe der Bäche in Altendorf/Ersdorf kontrolliert und frei gemacht? Gab es vorher Hinweise der Bevölkerung an die Verwaltung über dortige Mängel?

A: Am 14.07.2021 erfolgten tagsüber im gesamten Stadtgebiet Kontrollen der Wegeseitengräben, der Fließgewässer mit den dazugehörigen Durchlässen und Brückenbauwerken.

Die Funktionsfähigkeit der Entwässerungseinrichtungen war hierbei in allen Bereichen gegeben. Hinweise der Bevölkerung unmittelbar vor dem Schadensereignis zu Mängeln an den Durchlässen sind der Verwaltung nicht bekannt.

F: Inwieweit erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Bäche im Ort und in der Gemarkung?

A: Die Durchlässe werden regelmäßig kontrolliert und freigehalten. Darüber hinaus erfolgt nach jedem Unwetterereignis (auch bei Sturm) eine zusätzliche Kontrolle.

F: Gibt es bereits Erkenntnisse darüber, wie die Wassermassen in Ersdorf entstanden sind?

A: Durch das mit der Unwetterkatastrophe „Bernd“ verbundene Starkregenereignis mit bis zu 150 Liter Regen pro m².

F: Inwieweit ist die Kanalisation von Altendorf/Ersdorf in der Lage, die zusätzlichen Anschlüsse der Neubaugebiete „Am Viethenkreuz“ aufzunehmen?

A: Nach der dazugehörigen hydraulischen Berechnung durch den Erftverband ist das Kanalnetz ausreichend dimensioniert.

Fließwege/Starkregen

F: In der Projektdokumentation zum interkommunalen Klimafolgenanpassungskonzept sind Detailkarten zu Fließwegen und Flusshochwasser u.a. auch für Meckenheim hinterlegt: Sind diese zur Grundlage von Entscheidungen herangezogen worden? Sind diese unter dem Eindruck der jüngsten Geschehnisse überhaupt noch aktuell?

A: Das Klimafolgenanpassungskonzept ist noch nicht abgeschlossen. Das beauftragte Büro wird diesbezügliche Maßnahmenvorschläge erstellen. Grundlage für weitere Planungen sollten Starkniederschlagskarten für das gesamte Stadtgebiet und die Auswertung der Erkenntnisse aus dem jetzigen Hochwasserereignis sein.

F: Inwiefern wird in diesem Kontext der interkommunale Klimamanager, Herr Gethke, in die Aufarbeitung der Geschehnisse einbezogen werden?

A: Auch der Klimaschutzmanager wird in den Aufarbeitungsprozess einbezogen.

F: Im Haushalt 2021/22 sind Kosten von 35.000 € für eine Starkregenkarte eingestellt, die in Kooperation mit dem Erftverband erstellt werden soll. In welchem Stadium ist dieses Projekt?

A: Mit der Erstellung einer Starkregenkarte konnte bislang auch aus haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht begonnen werden. Die Verwaltung wird hierzu kurzfristig einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten.

F: Gibt es bereits eine Starkregenkarte für Meckenheim? Falls ja, auf welchem Stand ist diese? Hätte eine aktuelle Starkregenkarte eine bessere Vorbereitung der Stadt ermöglicht?

A: Eine Starkregenkarte für das Stadtgebiet Meckenheim existiert aktuell noch nicht. Bei künftigen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen wird sie aus der Sicht der Verwaltung eine wichtige Planungsgrundlage bei der künftigen Stadtentwicklung sein.

F: Wie hätte sich ein Bruch der Steinbachtalsperre auf unsere Bäche ausgewirkt?

A: Aufgrund der geographischen Lage ist nicht davon auszugehen, dass im Falle eines Dammbruches die Bäche im Stadtgebiet betroffen gewesen wären.

F: Hat die Verwaltung bei der Planung der Bonner Straße den Wasserabfluss aus der Mühlenstraße berücksichtigt?

A: Der reguläre Wasserabfluss (Oberflächenwasser) aus der Mühlenstraße wurde in der Kanalplanung der Bonner Straße entsprechend berücksichtigt.

Verwaltung

F: Wir wissen, welchen besonderen Belastungen die Mitarbeiter:innen der Verwaltung während dieser schlimmen Tage ausgesetzt waren und welche besonderen Leistungen sie erbracht haben. Dafür danken wir sehr herzlich! Gibt es Überlegungen, dieses besondere persönliche Engagement von Seiten der Stadt Meckenheim konkret zu würdigen, z.B. in Form von Freizeit?

A: Ja, diese Überlegungen gibt es.

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