Antidiskriminierung: Deutschland droht EU-Verfahren

Die EU-Kommission plant ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien. Dazu sagt die grüne Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter:Ich begrüße, dass die EU-Kommission nun endlich unseren Forderungen Folge leistet und die Bundesregierung, eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), mit einem Vertragverletzungsverfahren zur vollständigen Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien zwingen will. Wir Grünen im Europäischen Parlament haben bereits in Dezember 2006 in einer Anfrage an die Kommission auf die mangelnde Umsetzung europäischer Vorgaben im AGG hingewiesen.

Das AGG ist in mehreren Punkten evident europarechtswidrig. Der von der Kommission vorgenommene Schritt ist daher längst fällig. So verstößt unter anderen die Ausnahmeklausel, wonach Vermieter einen Bewerber aufgrund seiner ethischen Herkunft, mit der Begründung eine Bevölkerungsmischung im Wohngebiet zu erhalten, ablehnen können, eindeutig gegen die Antirassismusrichtlinie. Diese Maßnahme ermöglicht es mit dem Hinweis auf die „kulturellen Verhältnisse“, quasi legal zu diskriminieren. Eine solche Diskriminierung ist nach europäischem Recht unter keinen Umständen erlaubt.

Es ist davon auszugehen dass sich die Kommission zunächst auf die Mängel der Umsetzung der Antirassismusrichtlinie konzentriert. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein. Denn auch im Bereich des Arbeitsrechts erfüllt das AGG nicht die europäischen Vorgaben. So klammert das AGG den Bereich Kündigungen komplett aus. Zwar werden die Bedingungen einer Entlassung im AGG geregelt, nicht aber die eigentliche Kündigung. In das Kündigungsschutzgesetz selbst sind die Antidiskriminierungsrichtlinien nicht eingeflossen. Nachgebessert werden muss auch im Bereich der Beweislastverschiebung und der Rolle der Nichtregierungsorganisationen.“

Pressemitteilung der europäischen Grünen vom 27.11.2007

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