Schottergärten: Verwaltung sieht keine Änderungen durch neue Landesbauordnung

Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Umwelt in Meckenheim am 01.02.2024

Die Diskussion um die ungeplante Fällung von rund 1100 Jungbäumen in Meckenheim drängte unsere Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Umwelt am 01.02.2024 in den Hintergrund.

Nach ersten Fragen in der Einwohnerfragestunde drehte sich auch in der Sitzung schnell alles um das bereits in den Medien viel diskutierte Thema. Die Fraktion Bürger für Meckenheim (BfM) reagierte auf die aktuellen Entwicklungen und beantragte einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt zur Baumrodung. In der Begründung wurde auf die Notwendigkeit der Klärung offener Fragen hingewiesen. Nach der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Meckenheim können jedoch nur Anträge mit nachgewiesener Dringlichkeit berücksichtigt werden. Die Verwaltung konnte diese Dringlichkeit nicht bestätigen, da der Schaden bereits eingetreten war, keine akute Gefahr bestand und eine Ersatzpflanzung während eines laufenden Rechtsstreits nicht beschleunigt werden konnte. Wir haben uns daher dem Antrag nicht angeschlossen und auf die Beantwortung der Fragen im Rahmen der mündlichen Anfragen verwiesen. Dort wurden alle Fragen, soweit möglich, öffentlich beantwortet. Darüber hinausgehende Details wurden vertraulich behandelt.

Es stellte sich heraus, dass es derzeit unterschiedliche Auffassungen zwischen der Verwaltung und dem Unternehmen bezüglich der Schuldfrage gibt. Die Verwaltung stellte in der Sitzung Pläne vor, die von den Fachfirmen zur Ermittlung des richtigen Standortes verwendet werden sollten. Die Frage, warum die Fraktionen erst aus den Medien von den Baumfällungen erfahren haben, bleibt jedoch unbeantwortet. Wir werden weiter verfolgen, ob und wann eine Neupflanzung erfolgt. Gleichzeitig ist klar, dass bis zur Klärung der Mängelbeseitigungsmaßnahmen dem Unternehmen die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben werden muss und nicht einfach Ersatzpflanzungen vorgenommen werden dürfen, um wirtschaftlichen Schaden von der Stadt abzuwenden.

Nach den Berichten zum Hochwasserschutzkonzept, zum Klimaneutralitätskonzept und zur kommunalen Wärmeplanung wurde der Antrag der Grünen aufgerufen, in dem die Verwaltung gebeten wurde, Änderungen aufgrund der aktuellen Novellierung der Landesbauordnung zu prüfen. Leider stellte die Verwaltung fest, dass es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt, die keine Auswirkungen auf das Verfahren haben. Gleichzeitig betonte die Verwaltung, dass alle Hinweise aus der Bevölkerung geprüft wurden und auch in Abstimmung mit der Obersten Bauaufsicht bisher keine Beanstandungen, z.B. aufgrund des Bestandsschutzes, möglich waren. Aufgrund der Diskrepanz zwischen der Haltung der Verwaltung und den Aussagen der Bauministerin des Landes NRW werden wir nun weitere Schritte prüfen, um der zunehmenden Versiegelung in Meckenheim entgegenzuwirken.

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