Innenminister lehnt Kempens Antrag ab

Am 27.09. hatte Frau Dr. Kempen beim Land beantragt, der Rat der Stadt Meckenheim solle wegen Handlungsunfähigkeit aufgelöst werden. Sie begründete dies damit, dass der Rat beschlussunfähig sei.

Diesen Antrag hat das zuständige Innenministerium abgelehnt. Im Schreiben vom 15.11. heißt es, die von Dr. Kempen „geschilderten Sachverhalte rechtfertigen es nicht, den Rat … aufzulösen.“

In NRW ist bislang noch nie ein Rat aufgelöst worden, es hatte bis zum September auch nie einen entsprechenden Antrag gegeben. Gemessen an der Tatsache, dass es sich hier um eine absolute Novität handelte, hat das Innenministerium den Antrag erstaunlich schnell bearbeitet. Offensichtlich war die Kempens Antragsbegründung so deutlich absurd, dass das Ministerium nicht mal mehr ernsthafte Erhebungen angestellt hat.

Die Ablehnung des Ministeriums stützt sich in seiner Entscheidung sogar auf die Angaben Kempens: „Die von Ihnen geschilderten Sachverhalte belegen das Gegenteil. Der Rat kann Beschlüsse fassen.“ Und weiter heißt es: „Die von Ihnen geschilderten Sachverhalte begründen nicht die Besorgnis, der Rat missachte dauerhaft die Grenzen seines Handels.“ Das ist ja wohl auch eher eine Spezialität unserer Bürgermeisterin.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.