Hurra, hurra, die Akte ist wieder da!

Erinnern Sie sich noch?

Frau Dr. Kempen behauptete in Sachen Müllaffäre, sie habe eine im Meckenheimer Archiv vermisste Akte „wiederbeschafft“. Bei dieser „wiederbeschafften“ Akte handelt es sich nach verschiedenen Aussagen um Unterlagen zur Müllkippe Lüftelberg. Diese Akte lagerte nie in Meckenheim, sondern nach Auflösung der Gemeinde Lüftelberg beim Rhein-Sieg-Kreis. Kempen hatte sich davon Kopien anfertigen lassen, wie dies jeder Bürger tun kann.

Offensichtlich um diese „wiederbeschaffte“ und dann plötzlich verschwundene Akte ging es bei Kempens Bürgerinformation im „Blick“:
“Nachdem ich gegenüber den politischen Gremien geäußert hatte, meine Beweise befinden sich im Safe, wurde der Safe der Stadt Meckenheim aufgebrochen. Alles Zufall?”

Aber warum wohl sollte jemand wegen Kopien in der Stadtverwaltung einbrechen und den Safe aufbrechen? Übrigens hat Frau Dr. Kempen sich die Kopien nicht noch einmal aushändigen lassen. So wichtig waren sie dann wohl doch nicht…

Nun hat unsere Bürgermeisterin dieser Akte ja eine gewisse Bedeutung zuerkannt, und Kempens Äußerungen über die angebliche Art ihres Verschwindens sollten wohl die mafiösen Strukturen einer Müll-Seilschaft beleuchten. Wir freuen uns also darüber, dass der Rhein-Sieg-Kreis uns dieses Dokument zur Verfügung gestellt hat. Wer möchte, kann die Unterlagen gerne bei uns einsehen.

Insgesamt ist der Inhalt nicht sonderlich ergiebig, die einzelnen Blätter sind ordnungsgemäß durchnummeriert. (Es fehlt also nichts.)

Es geht um die Müllkippe Lüftelberg im Winkel der Kreisstraße (alte Ortsdurchfahrt Lüftelberg) und der Landstr. Flerzheim – Witterschlick, direkt gegenüber dem Sportplatz.

Die Genehmigung für diese Kippe wurde 1965 unter anderem deshalb erteilt, weil Lüftelberg damals noch nicht an eine überörtliche Müllabfuhr angeschlossen war. Die Genehmigung wurde mit mehreren Auflagen verbunden. Wie oft deren Beachtung kontrolliert wurde, lässt sich aus der Akte nicht entnehmen, es gab aber bis zur Stilllegung 1974 einige Beanstandungen, die eine gewisse Kontrolldichte erkennen lassen. (fehlender Zaun, fehlende Abdeckung, nicht ausreichende Rattenbekämpfung u.a.) Insgesamt kann man den Eindruck gewinnen, dass sich die Lüftelberger und Meckenheimer Verwaltungsleute mit dem Abstellen von Missständen nicht gerade beeilt haben. Zweimal wurde von Kreismitarbeitern ein Autowrack/Autoteile entdeckt, obwohl sperriger Müll nicht zugelassen war. Dies lässt darauf schließen, dass die Grube nicht durchweg gut bewacht war und/oder die Mitarbeiter vor Ort es mit den Vorschriften nicht so ganz genau genommen haben.

Überraschend ist dies nicht: Es entspricht wohl im Wesentlichen der Art, wie damals an vielen Orten mit dem Thema Müll umgegangen wurde: Man hatte ein Auge darauf, dass Trinkwasserströme sauber blieben und Menschen nicht durch Erreger gefährdet wurden. Ansonsten bemühte man sich, die Kippen möglichst aus Sicht zu halten.

Die Unterlagen geben nicht die geringste Auskunft darüber, dass es dort problematische illegale Ablagerungen gegeben hat. Sie geben allerdings auch nicht den Hinweis, dass solche Ablagerungen völlig unmöglich gewesen wären.

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