Altlasten: Rhein-Sieg-Kreis nimmt Stellung

Die Kreisverwaltung ist für eine ganze Reihe von Grundwassermessstellen um die alten Kiesgruben im Bereich Flerzheim/Lüftelberg zuständig. Die regelmäßigen Analysen werden vom Erftverband veranlasst, die Ergebnisse sind vom Kreis einsehbar.

Die Grünen hatten deshalb die Kreisverwaltung nach diesen Ergebnissen gefragt. Gleichzeitig lag dem Kreis auch eine Rechercheanfrage einer „überregionalen Tageszeitung“ zur Altlasten- und Grundwassersituation in Meckenheim und Rheinbach vom 08.11.2007 vor. Der Einfachheit halber hat der Kreis uns diese Stellungnahme geschickt. Leider sind uns die Fragen der Tageszeitung nicht mit übermittelt worden.
(Hervorhebungen durch die Redaktion)

Frage 1,1a, 1b
Das Altlastenkataster und Hinweisflächenkataster ist ein Kataster, in dem der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige Bodenschutzbehörde Informationen über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sammelt. Hierzu führt der Rhein-Sieg-Kreis eigene Erhebungen durch bzw. ist auf die Hilfe Dritter angewiesen, die Anhaltspunkte über das Vorliegen von schädlichen Bodenveränderungen bzw. Altlasten der katasterführenden Behörde mitzuteilen haben. Das Kataster wird ständig aktualisiert.

Insgesamt waren 2006 1416 Flächen im Altlasten- und Hinweisflächenkataster des Rhein-Sieg-Kreises erfasst und zwar 744 Altablagerungen, 578 Altstandorte (stillgelegte Industrie-/ Gewerbebetriebe) und 94 sonstige Flächen (Betriebe, Unfälle etc.). Bei 362 Flächen konnte aufgrund fehlender Informationen noch keine Verdachtsbewertung vorgenommen werden und bei 482 Flächen handelt es sich um altlastverdächtige Flächen, wo weiterer Ermittlungsbedarf besteht und entsprechend möglicher nachvollziehbarer Gefährdungspotentiale (unmittelbare Gefahr für Menschen oder Grundwasser/Trinkwasserversorgung) nach ihrer Priorität und den vorhandenen finanziellen wie personellen Ressourcen weitergehende Amtsermittlungen durchgeführt werden. Erfahrungen aus gutachterlichen Untersuchungen belegen jedoch ein hohes Gefahrenpotential insbesondere bei bestehenden wie stillgelegten Industrie- und Gewerbebetrieben (z.B. chemische Reinigungen, Tankstellen, Metallbearbeitung). Hier sind z. T. massive Boden- und Grundwasserschäden bekannt und werden bzw. wurden saniert. Dies ist in den von Ihnen nachgefragten Flächen in Meckenheim-Lüftelberg und Rheinbach-Flerzheim nach unserem derzeitigen Erkenntnisstand nicht der Fall. In Meckenheim sind 13 Altablagerungen und 8 Altstandorte, in Rheinbach 32 Altablagerungen, 16 Altstandorte und 1 Sonstiges (Schadensfall) gemeldet und erfasst worden.

Grün gekennzeichnete Flächen sind Flächen, wo allein auf Grund von multitemporalen Kartenauswertungen morphologische Geländeveränderungen eindeutig zu identifizieren sind. Weitere Daten liegen vorerst nicht vor und werden als sog. Hinweisflächen im Kataster mitgeführt. Durch die verstärkte öffentliche Diskussion wurde für diese Flächen eine weitere Recherche im Hause und in Archiven durchgeführt, so dass über diese Fläche weitere Daten im Kataster aufgenommen werden konnten und durch diese Bestätigung offiziell als Altablagerung im Kataster – und somit rot – geführt werden. Dies bedeutet nur, dass auf dieser Fläche, Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind und als solche auch dokumentiert ist. Blau gekennzeichnete Fläche sind Altstandorte. Die Art der Farbgebung beinhaltet nicht eine Gefährdung von Umweltschutzgütern sondern definiert z.B. nur den Flächenstatus als ehemalige Verfüllung oder ehemaliger Gewerbe-/Industriestandort.

Frage 2 a-d)
Die Entsorgung der Fässer und des verunreinigten Bodens ist belegt und demnach ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die Stadt Meckenheim hat die Kosten des Einsatzes übernommen. Die Informationen zu diesem Schadensfall aus dem Jahr 1985 wurden ihr zugesandt.

Die weiteren Aussagen sind bisher nicht konkret, so dass sich für uns gegenwärtig ein Handlungsbedarf nicht ergibt. Nach Aktenrecherche der beim Rhein-Sieg-Kreis vorliegenden Informationen und Befragung ehemaliger Mitarbeiter liegen uns keine weiterführenden Hinweise vor, dass Giftstoffe in größeren Mengen illegal abgelagert wurden.

Die Aussage von Bürgermeister Raetz ist nachvollziehbar. Dies trifft grundsätzlich auf alle Altablagerungen zu, da nicht auszuschließen ist, dass in den 60er bzw.70er Jahre unkontrolliert Abfälle die nicht zur Genehmigung zugelassen waren, entsorgt wurden. Die wesentlichen Fragen sind heute jedoch nach den Vorgaben des Bodenschutzrechtes zu klären, ob von diesen verfüllten Abgrabungen Gefährdungen für Umweltschutzgüter zu befürchten sind.

Wegen der nicht konkret auf einzelne Standorte bezogenen Aussagen, der derzeitigen Aktenlage, der vorliegenden relativ unproblematischen Nutzung im Verhältnis zu sensiblen Wohnnutzungen, Kinderspielplätzen oder einer Trinkwassernutzung, besteht gegenwärtig nicht die Notwendigkeit diese erfassten Flächen vorrangig zu untersuchen.

Grundsätzlich ist es Stand der Technik, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung diese Flächen bei einer beabsichtigten höherwertigen Umnutzung konkret einer orientierenden gutachterlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Umsetzung ist Aufgabe der Städte Rheinbach und Meckenheim und wird auch von mir als zuständiger Unterer Bodenschutzbehörde regelmäßig gefordert.

Unter Beteiligung des Umweltministeriums, der Bezirksregierung Köln, des Bergamtes Düren, des Landesamtes für Naturschutzes, Umwelt und Verbraucherschutz waren sich alle Beteiligten nach Austausch der vorliegenden Erkenntnisse einig, dass bezogen auf den aktuellen und geplanten Quarzkiesabbau, von diesen alten Verfüllungen und Deponien keine schädlichen Auswirkungen auf die Umgebung oder gar Gefahren für die Bewohner ausgehen.

Nach unseren Informationen werden zurzeit von der Stadt Meckenheim in Eigenregie ohne Beteiligung der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis freiwillig Probebohrungen in Meckenheim-Lüftelberg auf einer Fläche vorgenommen, auf der sich die Hausmülldeponie der ehemaligen Gemeinde Lüftelberg, jetzt Stadt Meckenheim befand.

Der Nachweis der Sachkunde nach Bodenschutzrecht des von der Stadt beauftragten Gutachters liegt uns als zuständiger Behörde nicht vor und wurde uns von der Stadt auf unsere Anforderung hin nicht vorgelegt.
Grundsätzlich halten wir nochmals fest, dass der Rhein-Sieg-Kreis als Untere Bodenschutzbehörde verpflichtet ist, Informationen über eine mögliche Gefährdung von Mensch und Natur nachzugehen. Daher ist der Rhein-Sieg-Kreis sehr an den Informationen der Bürgermeisterin interessiert, die diese Gefährdungen angeblich belegen können.

Obwohl wir die Bürgermeisterin seit dem Juni dieses Jahres mehrfach – auch unter Fristsetzung – aufgefordert haben, uns ihre Informationen zur Verfügung zu stellen, ist sie ihrer diesbezüglichen Dienstpflicht als Bürgermeisterin nicht nachgekommen.

Zusätzlich haben wir von uns aus weitere Nachforschungen bei den Bürgern in Gang gesetzt, die laut Medien auch über Informationen hinsichtlich möglichen Gefährdungspotenzials verfügen. Auch haben wir Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Bonn beantragt, weil die Bürgermeisterin der Staatsanwaltschaft ihre Informationen zur Verfügung gestellt hat. Diese wurde uns bislang nicht gewährt.

Frage 3a u. b)
Der Rhein-Sieg-Kreis hat 2006 eine Bestandsaufnahme des chemischen Grundwasserstandes im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises durchführen lassen.

Vorrangiges Ergebnis dieser Untersuchung sind erhöhte Nitratbelastungen größerer Ausdehnung, die sich auch im Raum Meckenheim wieder finden und durch den intensiven landwirtschaftlichen Anbau verursacht werden. Vereinzelt werden auch erhöhte Befunde von Pflanzenbehandlungsmittel im Grundwasser gemessen. Dies wird auch durch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bestätigt. Im Rahmen der Bestandsaufnahme und der zurzeit laufenden Monitoringphase wurde durch das Umweltministerium festgestellt, dass die Grundwasserkörper linksrheinisch insbesondere durch die hohen Nitratgehalte aus der landwirtschaftlichen Nutzung gefährdet sind.

Gefährdungen durch Punktquellen oder sonstige anthropogene Einwirkungen im Hinblick auf das Ziel, bis 2015 den guten Zustand des Grundwassers zu erreichen, wurden nicht festgestellt.

Neben dem landesweiten Grundwasserüberwachungsprogramm Hygris und unseren eigenen Ermittlungen und Recherchen liegen uns darüber hinaus weitere Grundwasseruntersuchungen im Raum Meckenheim und Rheinbach vor.

Erwähnenswert ist eine kleinräumige Quecksilberbelastung im weiteren Abstrom nordöstlich des Abbaugebietes Flerzheim im Bereich eines unter Bergrecht stehenden Betriebes. Eine Schadstofffahne ist auf Grund der vorliegenden Ergebnisse nicht vorhanden. Es handelt sich um eine punktuelle Belastung, wie die Messungen zeigen. Unter Federführung der Bezirksregierung Köln werden hier von der Firma weitergehende Untersuchungen und historische Recherchen behördlicherseits durchgeführt, um Vorschläge für das weitere Vorgehen festzulegen. Die Quecksilber-Gehalte schwanken seit 1994 zwischen 5 und 20 μg/l. Die Überwachung wird fortgeführt. 2004/2006 hat der Rhein-Sieg-Kreis erste gutachterliche Ermittlungen zum Ausmaß der Belastung durchgeführt. Die Hydrogeologie im dortigen Raum ist durch die Tektonik sehr komplex. Große hydrogeologische Unterschiede sind durch die im Untersuchungsgebiet erschlossenen unterschiedlichen Grundwasserstockwerke gegeben. Bei dem betroffenen Bereich handelt es sich um einen kleinräumig begrenzten hydraulischen Grundwasserkörper mit einem geringen Einzugsgebiet. Das Grundwasser breitet sich keilförmig vom Raum Flerzheim in nördliche Richtung mit einer entsprechend Zunahme der Schichtmächtigkeit aus. Die generelle Fließrichtung ist N bzw. NNW, also die der geplanten Abgrabung entgegen gesetzte Fließrichtung. Grundwassermessstellen im südlichen Teil führen zum Teil kein bzw. nur geringfügig Wasser. Das Grundwasser steht in 20 Meter Tiefe an.

Gemeinsam mit dem Bergamt Düren/Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregierung Köln und dem Umweltministerium wurde festgestellt, dass kein räumlicher und auch kein mittelbarer technischer/ naturwissenschaftlicher Zusammenhang dieser festgestellten Grundwasserbelastung mit der im Süden etwa 750 m entfernten jetzt genehmigten Trockenauskiesung der KWR oder mit der Ablagerung aus der ehemaligen Müllverbrennungsanlage Bad Godesberg besteht.

Abschließend: Von allen uns bekannten Ablagerungen auf den von Ihnen nachgefragten Flächen geht zum jetzigen Zeitpunkt nach unserer fachlichen
Meinung, die kongruent ist mit der des Landesumweltministeriums sowie der Bezirksregierung in Köln und Arnsberg, keine Gefahr für Mensch und Natur aus.

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