Woher stammt das Sonderdefizit in der Finanzplanung?
Bei der Genehmigung des Haushalts 2014 hat die Kommunalaufsicht kurzfristig ein anderes Verfahren zur Kalkulation der zu erwartenden Höhe von Kreis- und ÖPNV-Umlage gefordert.
Was ist anders bei diesem Verfahren?
Als Rechengrundlage für die Höhe der Umlagen wird die Steuerkraft der Stadt geschätzt. Da Meckenheim keine Schlüsselzuweisung erhält, wurde die Steuerkraft bisher mithilfe der „Orientierungsdaten“ des Landes geschätzt. Diese Daten liefern Durchschnittswerte der Kommunen. Bis 2014 wurde dieses Verfahren immer von der Kommunalaufsicht akzeptiert.
Andere Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, die Schlüsselzuweisungen erhalten, fertigten bereits bisher eine sog. „Individualberechnung“ an, bei der die „Orientierungsdaten“ auf die spezifische Situation der Kommune heruntergebrochen werden.
Nun fordert die Kommunalaufsicht erstmals eine solche „Individualberechnung“ auch von Meckenheim. Infolgedessen müssen in der Finanzplanung 2015 Mehrausgaben von rund 1,5 Millionen Euro veranschlagt werden. Damit tauchte das Schreckgespenst „Haushaltssicherung“ am Horizont auf. Zudem setzte die Kommunalaufsicht dem Stadtrat quasi die Pistole auf die Brust: Genehmigung des Haushalts 2014 nur bei entsprechender Anpassung der Finanzplanung für 2015.
Was hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung beschlossen?
Um die Haushaltssicherung für 2015 zu vermeiden und die unsichere Situation der vorläufigen Haushaltsführung für 2014 zu beenden, haben wir als Grüne einem Rahmenbeschluss, die 1,5 Millionen Euro einzusparen, zugestimmt – so wie die Mehrheit des Stadtrates. Damit wurde die Bedingung der Kommunalaufsicht erfüllt, mehr nicht. Keinesfalls sind damit aber die Sparvorschläge der Verwaltung beschlossen worden. Die Frage, wie die Summe konkret zustande kommt, ist offen. Bei der Suche nach Antworten hoffen wir nun auf eine rege Beteiligung der Einwohner*innen.
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