Wir (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Meckenheim) und namentlich ich (Anita Orti von Havranek) sind in dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Redeker und Partner erwähnt, mit dem Vorwurf der Bürgermeisterin, ich hätte die Verschwiegenheitspflicht verletzt und eine E-Mail an die Presse weitergeleitet. Das entspricht nicht der Wahrheit und ist unrichtig dargestellt. Die Vorwürfe sind völlig unsinnig. Der renommierte Rechtswissenschaftler Herr Professor Dr. Ossenbühl hat für die UWG eine Analyse zum oben genannten „Gutachten“ verfasst. Die Kernaussage lautet: Die Antworten, die der Stadt Meckenheim in der Rechtsauskunft gegeben werden, sind durchweg unzutreffend. Die zur Begründung herangezogenen Gerichtsentscheidungen betreffen andere hier nicht in Rede stehende Sachverhalte und sind deshalb für die gestellten Fragen nicht aussagekräftig. Wir wollen nicht die Seiten der Zeitungen mit dem Abdruck des Schreibens von Professor Ossenbühl füllen, sondern stellen den gesamten Text auf unserer Seite im Internet (www.gruene-meckenheim.de) interessierten Bürgern zu Verfügung. Der Text hängt auch in unserem Schaukasten am Neuen Markt aus. Wir danken Herrn Professor Ossenbühl und der UWG für die Erlaubnis, das Schreiben verbreiten zu dürfen.
Wer Professor Dr. Ossenbühl ist können Sie erfahren, wenn Sie auf diesen Satz klicken! (Wikipedia)
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