Am 24. August informierte Bürgermeisterin Kempen, dass sie die offene Arbeit im Jugendzentrum „vorläufig“ geschlossen habe. Die dort tätigen Mitarbeiter seien in andere Bereiche versetzt worden.
Zur Klarstellung: Die Entscheidung ist eindeutig rechtswidrig. Die Bürgermeisterin führt in eigener Verantwortung die „laufenden Geschäfte“ der Verwaltung. Die Schließung eines Jugendzentrums gehört sicher nicht dazu. Der zuständige Jugendhilfeausschuss wurde nicht informiert und schon gar nicht gehört. Kempen führt auch keine Gründe an, die ein sofortiges Handeln notwendig gemacht hätten.
So, wie die Sache aussieht, lässt sich die Schließung kaum rückgängig machen. Versuchen werden wir es trotzdem: Es kann doch wohl nicht sein, dass etliche Leute in der Jugendhilfe und im dazugehörenden Ausschuss Angebote für Kinder und Jugendliche erarbeiten und abwägen und dann die Bürgermeisterin das Personal des Jugendzentrums einfach anders einsetzt.
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