In seiner Sitzung am 23. September hat der Ausschuss für Bau, Vergabe, Wirtschaftsförderung und Tourismus mehrheitlich auf Antrag der Grünen beschlossen, Möglichkeiten auszuloten, um zukünftig die Schaufenster leerstehender Ladenlokale in der Altstadt, am Neuen Markt und in der Heroldpassage durch künstlerische Elemente aufzuwerten.
Als erster Schritt in diese Richtung wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, BfM und Grünen der Wirtschaftsförderer beauftragt, bei Eigentümer*innen und Vermieter*innen leerstehender Ladenlokale abzufragen, ob und zu welchen Bedingungen diese sich auf eine kostenlose kulturelle Zwischennutzung, die sich auf die einsehbaren Flächen beschränkt, einlassen würden. Der FDP-Vertreter stimmte gegen den Antrag. Die UWG enthielt sich.
Woher kommt der Ansatz der „kulturellen Zwischennutzung“?
Leerstand zu vermeiden und gleichzeitig der Kunst- und Kulturszene eine Präsentationsplattform im öffentlichen Raum zu bieten, diese erfolgreiche Idee wird auf verschiedenste Art und Weise an unterschiedlichsten Orten immer häufiger angewendet. Bereits 2010 gab es – als einmaliges Event – im Rahmen der Meckenheimer Kulturtage eine „künstlerische Übernahme“ der Tiefgarage an der Adendorfer Straße. Darüber hinaus hat 2014 auch die SPD-Bürgermeisterkandidatin Brigitte Kuchta im Wahlkampf die Idee der kulturellen Zwischennutzung zu einem Teil ihrer Zukunftsvision gemacht.
Was ist das Ziel?
Angesichts der Leerstandssituation in Meckenheim halten wir als GRÜNE eine Adaption des Konzepts, die sich aber auf die Schaufenster beschränkt, für sinnvoll. Gegenwärtig sind die entsprechenden Flächen für Passanten nicht selten komplett in ihrem morbiden Leerstandscharme einsehbar. Ohne großen Aufwand könnten diese ungewollten „Flairlücken“ z. B. durch künstlerische Groß-Plakate, von Schulkindern gemalte Bilder und vergrößerte Abzüge historischer Stadtansichten oder Kunstwerke geschlossen werden. Dafür braucht es jedoch die Bereitschaft der Eigentümer*innen und Vermieter*innen. Diese wird nun durch die beschlossene Interessenabfrage mithilfe des Wirtschaftsförderers geklärt.
Wieso wird nach kostenloser Bereitstellung gefragt werden?
Durch die Beschränkung auf einen Teilbereich der Immobilien (Schaufenster bzw. einsehbare Flächen) zieht das vorgeschlagene Modell keine öffentliche Zugänglichkeit der leerstehenden Flächen nach sich. Auch würden bei dieser Art von Zwischennutzung keine Einnahmen erzielt. Insofern erscheint die Abfrage einer kostenlosen Bereitstellung vertretbar. Demgegenüber werden bei einer „klassischen“ Zwischennutzung, die etwa auch Veranstaltungen beinhaltet, oft laufende Ausgaben auf die kulturellen Nutzer umgelegt.
Wie könnte es weitergehen?
Ein Konzept für die kulturelle Zwischennutzung könnte der nächste Schritt sein. Unabhängig vom jetzigen Antrag zur Interessenabfrage, haben SPD und Grüne bereits im Januar Elemente von dessen Ausgestaltung anhand der Entwurfsfassung eines gemeinsamen Antrags beraten. Bei einem positiven Ergebnis der Interessenabfrage liegen weitere Ideen also quasi „in der Schublade“.
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