Kirmes in Meckenheim

Die Bürgerinitiative Meckenheim hat uns gefragt, wie wir eine Wiederbelebung der Kirmes in Meckenheim bewerten (siehe unten). Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir unsere Antwort hier:

Eingaben an den Rat

Wir unterstützen das Engagement von Bürger:innen für die Entwicklung der Stadt und das Interesse an einer Erhöhung der Attraktivität. Die Gemeindeordnung NRW gibt allen, die seit mindestens drei Monaten in Meckenheim leben und das Recht, dem Rat Vorschläge oder eine Beschwerde einzureichen („Bürgerantrag“).

Vorschläge und Beschwerden können per E-Mail, Fax oder Post an den Rat gerichtet werden. Wer eine solche schriftliche Eingabe macht, hat ein Recht darauf, dass sich entsprechend der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss mit der Angelegenheit inhaltlich befasst. Der Ausschuss kann sich dazu auch Stellungnahmen aus anderen Ausschüssen einholen. Die Vorschlagenden haben das Recht, ihr Anliegen vor dem Ausschuss mündlich vorzutragen, Erläuterungen zu geben und Fragen beantworten. Der Ausschuss berät in der Regel öffentlich.

Zu den Fragestellungen zur Kirmes möchten wir im Einzelnen antworten:

Anlässe und Zeitpunkt für eine Kirmes

Eine Kirmes kann, wenn entsprechende Angebote mit Schaustellenden und Fahrgeschäften vorhanden sind, durchaus das positive Image der Stadt weiter stärken. Allerdings sollte zunächst geprüft werden, ob eine zusätzliche Veranstaltung sinnvoll ist oder ob eine Kombination bzw. Ergänzung bereits vorhandener Veranstaltungen in Frage kommt. Wir haben in Meckenheim bereits das Blütenfest, das Altstadtfest, den Zintemaat, ein Streetfood Festival, das ist für eine Stadt wie Meckenheim schon viel. Weitere Veranstaltungen bergen zumindest das Risiko der gegenseitigen Konkurrenz. 

Planung der Kirmes

Schon bei den zuvor genannten Veranstaltungen wurde seitens des Meckenheimer Verbundes darauf hingewiesen, dass eine Planung und Durchführung nicht mehr ehrenamtlich möglich ist. Die Stadt Meckenheim ist daher Mitglied im Meckenheimer Verbund geworden und unterstützt so die Organisation bereits durch Mitarbeitende. Ob noch weitere Veranstaltungen durch dieselben Personen organisiert werden können, bezweifeln wir. Das bestehende Personal hat bereits heute viele verschiedene Aufgaben. Es ist daher abzusehen, dass die Organisation einer weiteren Veranstaltung nicht einfach mit erledigt werden kann. Dies betrifft vor allem die Planung und die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen wie einem Sicherheitskonzept, aber gerade auch die Anwerbung von Schaustellenden, Handel und Gastronomie. Auch in anderen Städten übersteigt der organisatorische Aufwand inzwischen die Kapazitäten der Verwaltung, wie auch beispielsweise jüngste Berichterstattung aus Bornheim zeigt. Der Vergleich mit Rheinbach passt hier aus unserer Sicht nicht, da die genauen weiteren Aufgaben der Verwaltung nicht bekannt sind und die Voraussetzungen in Rheinbach sowohl räumlich als auch zeitlich anders sind.

Beteiligung der lokalen Vereine

Ob die Vereine dies zusätzlich noch leisten können, können wir nicht pauschal sagen. Der Verzicht auf Gebühren wird, ebenso wie die personelle Unterstützung durch die Stadt, den angespannten Haushalt der Stadt Meckenheim weiter belasten. Aktuell sind dafür keine Mittel vorgesehen. Deshalb wäre aus unserer Sicht auch hier der Verwaltung die Möglichkeit zur Prüfung und Stellungnahme zu geben, welche finanziellen Aufwände entstehen würden. Danach müsste im Rahmen der Haushaltsberatungen ermittelt werden, ob zusätzliche Mittel und eventuell Stellen bereitgestellt werden können – dann wahrscheinlich zu Lasten weiterer Steuererhöhungen. Auch benachbarte Städte verzichten  nicht pauschal und gänzlich auf die Gebühren von Vereinen: in Rheinbach wird beispielsweise ein Standplatz pro Jahr verlost. Hierbei werden die Vereine lediglich von der Standgebühr befreit, die übrigen Allgemeinkosten (Konzession, Feuerwerk, Stromanschlusskosten etc.) und Stromkosten sind zu entrichten.

Ausstattung der Kirmessen mit Schaustellenden und Fahrgeschäften

Nach unserer Einschätzung auch nach Gesprächen mit Schaustellenden und Gastronomen nimmt das Interesse an der Teilnahme an Kurzveranstaltungen bei Schaustellenden immer weiter ab. Insbesondere Konkurrenzsituationen mit nichtgewerblichen Standbetreibern werden aus unserer Sicht nicht zu einem erhöhten Interesse führen.

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