Die Ratsfraktionen hatten beim Landrat den Antrag gestellt, Bürgermeisterin Dr. Kempen für die Dauer des Abwahlverfahrens von ihrem Amt zu entbinden.
Heute teilte Landrat Kühn mit, er werde diesem Antrag -zumindest zum jetzigen Zeitpunkt- nicht folgen. Kempen in einer Presseerklärung: „Der Landrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen gravierenden Rechtsgrund, d.h. rechtswidriges Handeln. Das bestätigt meine rechtlich einwandfreie Amtsführung. Nicht anderes war auch zu erwarten.“
Damit liegt sie eindeutig falsch: Kühn ist mit der Amtsführung Kempens alles andere als zufrieden und erwägt ernsthaft ein Disziplinarverfahren. Für die Entscheidung kommt es aber nicht darauf an, ob Kempen sich in der Vergangenheit Fehler in ihrer Amtsführung hat zu Schulden kommen lassen: Es geht im Wesentlichen darum, ob es ernsthafte Hinweise darauf gibt, dass Kempen das Abwahlverfahren selbst hintertreibt.
Einen ersten Hinweis darauf gibt es allerdings: In der Ratssitzung, in der das Abwahlverfahren beschlossen wurde, behauptete der Beigeordnete Böhmer wider besseres Wissen, der vorgesehene Wahltermin sei nicht haltbar: Die GKD habe ihm versichert, sie könne die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig liefern. Nachfragen ergaben: Bei der GKD wusste man nichts von einem solchen Gespräch, und die Wahlunterlagen würden selbstverständlich rechtzeitig fertig sein! Solche glatten Lügen sind für das Publikum wohl immer noch neu, die Ratsmitglieder allerdings kennen das schon. Deshalb fiel auch niemand auf die Aussage von Böhmer herein. Es blieb beim Wahltermin 25.11.
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