Die von Frau Dr. Kempen eigenmächtig verfügte Schließung der Offenen Tür war und ist rechtswidrig. Jugendhilfeausschuss, der Meckenheimer Rat und der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises hatten auf die sofortige Wiedereröffnung gedrängt. Kempen weigerte sich, die entsprechenden Beschlüsse umzusetzen oder die Verfügung des Landrats zu beachten.
Kempen hatte argumentiert, die Forderung nach sofortiger Wiedereröffnung sei rechtswidrig, da sie in ihre Zuständigkeit eingreife. Dieser doch ziemlich kreativen Rechtsauffassung mochte sich nun auch der Regierungspräsident nicht anschließen:
„Für die Teilschließung des Jugendzentrums (JUZE) war Bürgermeisterin Kempen ohne entsprechende Entscheidung des Rates der Stadt Meckenheim nicht zuständig“.
(Zitiert nach der Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreises vom 22.11.2007)
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