Grüne Anträge und Anfragen VII

Im Dezember haben wir zwei Anträge zu den Themenbereichen „Wohnraumsicherung“ und „Nachhaltigkeit“ gestellt. Der Antrag zur „Wohnraumsicherung“ wird im März im Sozialausschuss thematisiert. Zum „Nachhaltigkeitsbericht“ folgt in Kürze ein eigener Artikel.

Darüber hinaus haben wir zwischen Oktober 2015 und Januar 2016 folgende fünf mündlichen Anfragen in den Sitzungen von Ausschüssen und Rat eingebracht:

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29. Oktober
Anfrage: Im neuen Bereich der Hauptstraße gibt es auffallend viele parkende PKWs auf nicht hierfür gekennzeichneten Flächen des Gehweges. Wird es diesbezüglich noch bauliche Änderungen geben bzw. wie wird zukünftig der Umgang hiermit sein?

Antwort der Verwaltung: Das Problem besteht. Es wird in diesen Bereichen noch bauliche Maßnahmen in Form von Pollern und Hindernissen geben. Ferner wird das Ordnungsamt regelmäßig kontrollieren.

Haupt- und Finanzausschuss vom 20. Januar
Anfrage: Im Feld im Bereich der Bachläufe zwischen Rheinbach und Altendorf-Ersdorf wurden massive Fällungen vorgenommen. Wer ist dafür zuständig?

Antwort der Verwaltung: Es handelt sich um Maßnahmen des Erftverbands.

Anfrage: In der Zeitung „Blick aktuell“ stand, dass sich der VHS-Fehlbetrag seit Jahr 2009 auf rund 69.000 € beläuft. Dieser Fehlbetrag solle durch eine Sonderumlage der Kommunen im laufenden Haushalt beglichen werden. Mit welcher Summe belastet dies den städt. Haushalt?

Antwort der Verwaltung:
Die Bilanz der VHS wies zum 31.12.2012 unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen eine Forderung in Höhe von 1.406.558,82 € gegenüber den Verbandsmitgliedern (Stadt Meckenheim, Stadt Rheinbach und Gemeinde Swisttal) aus. In diesem Betrag ist der Jahresfehlbetrag der VHS des Jahres 2012 in Höhe von 56.022,64 € bereits enthalten.

Durch diese aktivierte Forderung wird der Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages beim VHS-Zweckverband vermieden. Diese Forderung wurde den Verbandsmitgliedern gestundet; ist aber in den jeweiligen Jahresabschlüssen unter der Bilanzposition „sonstige Verbindlichkeiten“ auszuweisen.

Im Jahresabschluss der Stadt Meckenheim zum 31.12.2013 wurde der auf die Stadt Meckenheim anteilig entfallende Jahresfehlbetrag bereits berücksichtigt, so dass der Anteil des gestundeten Betrages der Stadt Meckenheim im Jahresabschluss zum 31.12.2013 (seit der Eröffnungsbilanz der VHS bis einschließlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2012) in Höhe von insgesamt 442.783,96 € in der Bilanz der Stadt unter „sonstige Verbindlichkeiten“ berücksichtigt wurde.

Da bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Meckenheim zum 31.12.2014 keine weiteren Erkenntnisse vorlagen, wurde der gestundete Betrag in Höhe von 442.783,96 € unverändert in der Bilanzposition „sonstige Verbindlichkeiten“ beibehalten und belastet damit den Jahresabschluss zum 31.12.2014.

Rat vom 27. Januar

Anfrage: Es wurde ein anonymes Flugblatt zur Flüchtlingsproblematik verteilt. Hat die Stadt Anzeige gegen Unbekannt erstattet und was gedenkt die Verwaltung dagegen zu tun?

Antwort der Verwaltung: Das Flugblatt ist der Verwaltung und der Polizei bekannt. Die Polizei wird anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt auf die Situation reagieren und ggf. erforderliche Maßnahmen in eigener Zuständigkeit veranlassen.

Anfrage: In der Ratssitzung im Mai 2014 hat die Stadt angekündigt in regelmäßigen Abständen im Amtsblatt über bienenfreundliche Pflanzen zu informieren. Wie oft ist dieser Hinweis bisher erfolgt?

Antwort der Verwaltung: Bisher ist kein entsprechender Hinweis erfolgt.

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