Land muss Kommunen Ost-Hilfe zurückerstatten
Der NRW-Verfassungsgerichtshofs hat entschieden, dass das Land den Kommunen für das Jahr 2006 450 Millionen Euro zurückerstatten muss. Dieser Betrag wurde vom Land den Kommunen widerrechtlich vorenthalten, um die Solidarverpflichtung des Landes zum Aufbau Ost zu erfüllen.
Dazu erklärt Horst Becker MdL, kommunalpolitischer Sprecher der Grünen:
„Der Landesfinanzminister hat durch das Gericht ein überfälliges Stoppsignal für seinen Raubzug durch die kommunalen Kassen erhalten. Diese schallende Ohrfeige für die Landesregierung kommt zur rechten Zeit, denn die Kommunen brauchen auch wegen der Politik von CDU und FDP und der damit verbundenen kommunalen Schuldensituation jeden Euro, der ihnen zusteht. Finanzminister Linssen muss jetzt schnellstens darlegen, wie der geforderte Ausgleich für die Kommunen künftig sichergestellt wird. Die Landesregierung darf jetzt nicht versuchen, das Urteil umzuinterpretieren und den Kommunen die ihnen zustehenden 450 Millionen Euro vorzuenthalten.“