Grüne sehen Verwaltungskonzept zur Digitalisierung der Schulen kritisch

Die Digitalisierung in den Meckenheimer Schulen wird vorangetrieben – ein Vorhaben, das wir im Grundsatz uneingeschränkt unterstützen. Dennoch sehen wir als Grüne beim Konzept einige kritische Punkte. Unsere Sachkundige Bürgerin Rebecca Stümper hat diese im letzten Schulausschuss vorgebracht.

Die Antworten der Verwaltungen darauf waren nicht überzeugend. Deshalb halten wir an unserer Kritik fest und finden: Es ist wichtig, dass unsere Schulen für digital-gestütztes Unterrichten gut aufgestellt werden, aber nicht um jeden Preis!

Problematisch ist für uns:

  • Die Vorteile der angestrebten städtischen Lösungen werden einseitig und ohne umfangreiche Betrachtung von möglichen Alternativen dargestellt. So ist es der Politik nur eingeschränkt möglich, eine begründete Stellungnahme zu einem möglichen Weg abzugeben. Dies erweckt den Eindruck, dass aufgrund des durch die Corona-Pandemie (und das damit verbundene Lernen auf Distanz) entstandenen Leidensdrucks, der Dringlichkeit gegenüber einer genauen Prüfung v.a. datenschutzrechtlicher Konsequenzen oberste Priorität eingeräumt wurde.
  • Die Verwaltung selbst erwähnt in ihrer Darstellung der geplanten Lösung, dass Microsoft die Software, die zukünftig alle Meckenheimer Schüler*innen nutzen sollen, aus einem wirtschaftlichen Interesse, nämlich der Gewinnung zukünftiger zahlender Nutzer*innen, den Schulen kostenfrei zur Verfügung stellt. Wir kritisieren, dass dies dem Werbeverbot an Schulen widerspricht. Die Verwaltung sieht dies nicht so, da sie durch die Nutzung dieses kommerziellen Produktes niemanden zwingen würde, nach Beendigung der Schullaufbahn einen Vertrag mit Microsoft abzuschließen und die Kinder und Jugendlichen auch außerhalb der Schule zur Genüge durch Werbung beeinflusst würden.
  • Auch datenschutzrechtliche Bedenken, u.a. des Landesdatenschutzbeauftragten, zur Nutzung der Software, die wir angesprochen haben, werden von der Verwaltung mit einem Verweis auf den Datenschutzbeauftragten des Kreises, der bis auf Weiteres einer aufgeklärten Nutzung zustimmt, abgetan. Der Landesdatenschutzbeauftragte bemängelt, dass aufgrund US- amerikanischer Gesetzgebung Microsoft gezwungen werden könne die Registrierungsdaten aller Nutzer offenzulegen, was nicht mit den Bestimmungen der DSGVO vereinbar sei. Daher sei einer Nutzung der Software im schulischen Kontext nur dann angeraten, wenn die Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen umfangreich hierüber aufgeklärt worden wären und dennoch freiwillig einer Nutzung zugestimmt hätten. Diese Freiwilligkeit ist unserer Auffassung nach aber nicht mehr gegeben, wenn eine Nicht-Zustimmung de facto den Ausschluss der einzelnen Betroffenen vom digitalen Lernen bedeutet. Die Antwort der Verwaltung hierauf, dass man in diesem Fall einfach mehr Überzeugungsarbeit leisten müsse und, falls diese dennoch scheitert, die entsprechenden Schüler*innen alternativ mit analogem Material versorgt würden, da niemand vom Unterricht ausgeschlossen werden solle, widerspricht unserer Auffassung nach dem Ziel gerechter Bildungschancen für alle in einem eklatanten Maße. Analoge Beschulung Einzelner statt Nutzung der digitalen Möglichkeiten aller ist ein in keinster Weise vertretbarer Nebeneffekt der Digitalisierung. Vor allem, da es Software-Alternativen gibt, die Open Source und, dank Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, ebenfalls kostenfrei sind.
  • Dem von Herrn Auel, dem stellvertretenden Schulleiter der Theodor-Heuss-Realschule, unterbreiteten Vorschlag, einen Mietkauf von digitalen Endgeräten einem klassischen Kauf dieser vorzuziehen, schließen wir uns uneingeschränkt an. Wir sehen durch diese Lösung mehrere Vorteile: Zum Einen ist der Kostenaufwand zur Anschaffung digitaler Endgeräte für alle Schüler*innen besser planbar und, z.B. durch ein einkommensgestaffeltes Modell zur Elternbeteiligung, geringer als bei einem Kauf. Außerdem könnte so kurzfristiger reagiert werden und eine größere Anzahl an Endgeräten beschafft werden als rein auf Basis der Mittel aus dem Digitalpakt möglich. Zudem gehen die Schüler*innen i.d.R. sorgsamer mit den Geräten um, wenn diese in ihr Eigentum übergehen und langfristig wird so eine Menge Elektroschrott an den Schulen vermieden, wenn die Geräte überaltert sind und für die nächsten Jahrgänge neue Geräte zur schulischen Nutzung angeschafft werden müssten.

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