Kempen gegen Landrat: Von Einsicht keine Spur

Wegen neun verschiedener Verfehlungen leitete der Landrat ein umfassendes Disziplinarverfahren gegen Dr. Kempen ein.

Die hält das natürlich für Wahlbeeinflussung, wo der Landrat doch bis zum 26.11. hätte warten können.

Kempen kommt es wohl nicht in den Sinn, dass sie selbst das Fass zum Überlaufen gebracht hat: Da hält sie seit Monaten mit (angeblichen?) Erkenntnissen zu Giftmüll-Altlasten hinter dem Berg, wird vom Landrat mehrfach erfolglos zum Bericht aufgefordert – und wirft dann dem Landrat Untätigkeit in der Sache vor.

Hat Kempen wirklich geglaubt, das würde man ihr durchgehen lassen?  Muss sie wohl, schließlich ist sie mit all den anderen Rechtsbrüchen bisher ja auch durchgekommen:

Das Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, weil sich ausreichende Anhaltspunkte ergeben hätten für einen Verdacht auf Dienstvergehen, die die Bürgermeisterin schuldhaft oder zumindest fahrlässig begangen habe. Neun Punkte, mittlerweile alle bestens bekannt, zählt die Kreisverwaltung auf: eine Vielzahl von Fällen, in denen die Bürgermeisterin ihrer Berichtspflicht gegenüber der Kreisverwaltung als vorgesetzter Behörde nicht nachgekommen sei; eine Verletzung ihrer Informationspflicht gegenüber der unteren Bodenschutzbehörde im Zusammenhang mit vermeintlichem Giftmüll in Flerzheim / Lüftelberg; Kempens Weigerung, das Bewerbungsverfahren für einen Technischen Beigeordneten fortzusetzen; sie habe Ratsmitgliedern ihnen zustehende Akteneinsicht nicht gewährt; sie habe das städtische Jugendzentrum (JuZe) geschlossen, ohne die zuständigen Gremien zu beteiligen; sie habe ein unverhältnismäßiges Hausverbot gegen ein Ratsmitglied im Rathaus ausgesprochen (gegen Gerd Meny, SPD). Schwer wiegt nach Siegburger Auskunft der Vorwurf, Kempen habe „mit einer Vielzahl von Rechtsverstößen systematisch und vorsätzlich die Kompetenzen des Rates missachtet“. Punkt acht: Yvonne Kempen habe ihre Fürsorgepflicht gegenüber ehemaligen Mitarbeitern der Meckenheimer Stadtverwaltung verletzt; dieser Punkt zielt auf Vorwürfe, die die Bürgermeisterin gegenüber dem ehemaligen Stadtdirektor Johannes Vennebusch (CDU) und dem früheren Ersten Beigeordneten Peter Kohlhaas (CDU) beim Thema Altlasten erhoben hatte. Der neunte und letzte Punkt: „In besonderer Weise“ habe die Bürgermeisterin gegen das beamtenrechtliche Gebot der Mäßigung verstoßen, will sagen, sie habe Vorwürfe geäußert, die darauf zielten, den Landrat verächtlich zu machen. (Bonner Rundschau vom 20.11.07)
Kempen weist weiter jeden Vorwurf von sich, und es ist schon jetzt absehbar, dass sie gegen jede Sanktion Rechtsmittel einlegen wird. Das sollte sie aber dann bitte als Privatfrau tun, und nicht mehr in ihrer Arbeitszeit und auf Kosten der Stadtkasse. Deren Mittel für Gerichts- und Anwaltskosten hat sie schon jetzt ums mehrfache überzogen.

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