Grüne Anträge und Anfragen XII

In der Zeit zwischen Mai und September 2018 haben wir – neben den Themen auf der Tagesordnung – sechs eigene Anfragen gestellt.

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, 3.5.2018

Frage: Wie ist der Sachstand beim Thema Kreisverkehr als Erschließung für den Unternehmerpark Kostenforst?
Antwort der Verwaltung: Ein Termin mit Straßen.NRW steht bevor und die Verwaltung hält an der Planung eines Kreisverkehrs fest. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass eine Lösung im Rahmen des nächsten Absprachetermins nicht erfolgen wird und es zusätzlicher Gespräche bedarf.

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, 28.6.2018

Frage: Ist geplant, den Kreis in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt einzuladen, sofern die Ergebnisse der Verkehrsbegehung im Zuge der CDU-Anträge im Haupt- und Finanzausschuss über die Danziger Straße, die Wagnerstraße und den Siebengebirgsring vorliegen?
Antwort der Verwaltung: Dies ist nicht geplant, da die Stadt Meckenheim selbst Straßenverkehrsbehörde ist und die angesprochenen Straßen daher nicht in die Zuständigkeit des Kreises fallen.

Rat, 4.7.2018
Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand im Bezug zu einer Wettbürosteuer?
Antwort der Verwaltung: In drei am Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) anhängigen Verfahren wurde vom Gericht grundsätzlich die Erhebung einer kommunalen Wettbewerbsteuer als rechtens erklärt. Basis der anhängigen Verfahren war die Erhebung der Wettbürosteuer auf der Grundlage des Flächenmaßstabes. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil die Anwendung des Flächenmaßstabes (Größe des Wettbüros in Quadratmetern) nunmehr als unzulässig erklärt, da dieser die Steuergerechtigkeit verletze. Den sachgerechtesten Maßstab für eine Vergnügungssteuer wie die Wettbürosteuer bilde der individuelle, wirkliche Vergnügungssteueraufwand, hier also der Wetteinsatz.
Der Besteuerung unterliegt das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. Ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen. Ferner müsse dem Wettbüro eine gewisse Aufenthaltsqualität zukommen, die z. B. durch Tische, Stühle, Dekoration, Angebot von Getränken und Snacks realisiert werden könne. Es genügt dem Gericht nicht, dass sich unmittelbar an das Wettlokal angrenzend eine Gaststätte befindet.
Diese Voraussetzungen werden in Meckenheim nicht erfüllt. Insofern wurde der interne Beratungsprozess zum vorliegenden Entwurf der Satzung nicht mit oberster Priorität verfolgt. Der Ablauf in den Wettbüros hinsichtlich der erforderlichen Voraussetzungen wird unabhängig davon beobachtet und geprüft.

Ausschuss für Bau & Co., 11.9.2018

Frage: Was sind die Hintergründe der derzeit laufenden Erdarbeiten/Ausgrabungen am Bahnhof Kostenforst?
Antwort der Verwaltung: Derartige bodenkundliche Grabungen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen sind üblich. In diesem Fall wurden diese Arbeiten durch den Erftverband beauftragt. Die meisten der Gräben sind mittlerweile bereits wieder verfüllt. Nennenswerte Ergebnisse sind der Verwaltung nicht bekannt und waren bislang auch nicht der Presse zu entnehmen.

Frage: Wie ist der Stand der Umsetzung des elektronischen Informationssystems für den öffentlichen Nahverkehr?
Antwort der Verwaltung: Am 11.09.2018 hat ein Abstimmungstermin mit der RVK in der Kalkofenstraße stattgefunden. Eine Umsetzung des elektronischen Anzeigesystems noch in diesem Jahr wird aller Voraussicht nach nicht mehr erfolgen. Der Start des Ausschreibungsverfahrens stockt derzeit noch. Vom Umfang her beinhaltet dies neben den Tiefbauarbeiten ca. 200 einzelne elektronische Anzeige-Systeme im gesamten Rhein-Sieg-Kreis, was hier ein europaweites Ausschreibungsverfahren bedingt. Weitere Abstimmungen sind geplant, der Vorgang befindet sich im Fluss.

Rat, 19.9.2018

Frage: Beteiligt sich die Stadt Meckenheim an den Förderprogrammen zur Elektromobilität für kommunale Fahrzeugflotten?
Antwort der Verwaltung: Der Förderantrag wurde bereits gestellt. Im Haushaltsplan 2018 war die Beschaffung von zwei konventionellen Fahrzeugen vorgesehen. Abweichend hierzu wurden Angebote für zwei Elektro-Fahrzeuge eingeholt und ein entsprechender Förderantrag in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanager gestellt. Der Förderbescheid liegt nun vor, so dass 40 % der Investitionen gefördert werden. Durch die Förderung kann der finanzielle Mehraufwand ausgeglichen werden. Nun wird die Ausschreibung vorgenommen und die Anschaffung vorangetrieben.

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